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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Künstliche Intelligenz ist im Alltag angekommen: Das zeigen uns viele Beispiele für KI-Anwendungen im Internet, für Medien oder Innovationen. Da ist nicht nur immer mehr Technik in Autos oder Smartphones, wir selbst haben zunehmend Spaß daran, ChatGPT, Gemini oder Google einzusetzen, die für uns schnell mal einen Einladungstext formulieren, zu dem uns gerade die witzigen Ideen fehlen. In Minuten ist ein Plakat für das nächste Tennisturnier erstellt und in vielen Prospekten der Supermärkte findet man auf den Bildern mit Rezeptidee den Hinweis: „mit KI generiert“.
Das Internet steckt voller Daten und Algorithmen. Als Grundlagentechnologie steuert KI unzählige Prozesse. Suchassistenten, Spamfilter, Navigation, Sprachsteuerung, Kaufempfehlungen und vieles mehr basieren auf Machine Learning. Dank intelligenter Übersetzungsprogramme erschließen wir uns im Handumdrehen fremdsprachige Texte.
Auch bei der anwaltlichen Arbeit wird es in den nächsten drei bis fünf Jahren völlig selbstverständlich werden, dass man zusätzlich ein KI-Chatfenster offen hat. Wie man das richtig nutzt, ist noch unklar, denn die meisten von uns haben damit wenig Erfahrung. Und so wird eine Frage sicherlich in naher Zukunft lauten: wer steuert wen? Und kann, soll ich alles glauben, was da so präsentiert wird? Wohl nicht. Wir selbst müssen gezielt lernen, wie man KI einsetzt – das ist die Herausforderung!
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 RAin Michaela Schmidt-Schlaeger Redaktion |
Auch in der Versorgungswirtschaft ist KI längst angekommen. Lesen Sie den spannenden Beitrag dazu im aktuellen Heft! Vergessen Sie aber auch nicht, den Blick nach draußen zu richten und den Herbst zu genießen. Wir wünschen Ihnen einen „Goldenen Oktober“ und wie immer an dieser Stelle eine anregende Lektüre unseres Newsletters!
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Ihre Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH Redaktion und Herausgeberin
Leitartikel
Dipl.-Ing. Christoph Matthias Hauck, M.A. Benedikt Haas und Carina Pflügler, München Künstliche Intelligenz in der Versorgungswirtschaft – Investieren mit Verantwortung und Weitblick Künstliche Intelligenz verändert auch die Versorgungswirtschaft. Latenz, Datenschutz und Souveränität sind zentrale Themen, besonders in so sensiblen Bereichen wie Energie und Wasser. Erste Projekte zeigen messbare Effekte von der Kundenkommunikation über die Netzinstandhaltung bis hin zur strategischen Beschaffung. Unsere Autoren Ch. Hauck, B. Haas und C. Pflügler zeigen auf, dass sich KI in den Versorgungsunternehmen sowohl im direkten Kontakt mit den Kunden als auch in komplexen technischen Prozessen bewährt. Die Einführung von KI ist aber kein Selbstzweck, sondern eine strategische Entscheidung, die langfristige Wirkung u.a. auf Performance, Versorgungssicherheit, Kundenzufriedenheit oder Innovationskraft entfaltet. Pflichtlektüre für jedes moderne Unternehmen!
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RAin Victoria v. Minnigerode, RA Kris Bühler und RA Dr. Thomas Wolf, Nürnberg Batteriespeicher – Neues zu Außenbereichsprivilegierung, Entflechtung, Baukostenzuschüssen und Netzentgelten Was tut sich auf dem Batteriespeichermarkt? Das BMWK zielt nach eigenem Bekunden mit seiner Stromspeicher-Strategie darauf ab, den Hochlauf der Stromspeicher zu unterstützen und eine optimale Integration als Kurzzeitspeicher in das Stromsystem zu erreichen. Wichtig für die Versorgungssicherheit – aber was heißt das genau? Unsere Experten V. v. Minnigerode, K. Bühler und Th. Wolf untersuchen den aktuellen Rechtsrahmen für Batteriespeicher, schauen auf die aktuellen Entflechtungsvorgaben für Netzbetreiber und analysieren die Rahmenbedingungen rund um die Netzentgelte und die Baukostenzuschusserhebung für Speicher.
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RAin Barbara von Gayling-Westphal und RAin Mara Dube, Berlin Die Planfeststellung von Wärmeleitungen: Hintergrund, Relevanz und Anwendungsfragen Die Wärmeversorgung der Zukunft bedeutet den Bau vieler zusätzlicher Wärmeleitungen – wie aber sieht der aktuelle Rechtsrahmen für Wärmenetze aus? Wann braucht es eine Planfeststellung, wie unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen für Transport- und Versorgungsleitungen, welche Änderungen bringt das Geothermie-Beschleunigungsgesetz? Unsere Autorinnen B. v. Gayling-Westphal und M. Dube fordern einen Rechtsrahmen, der sowohl den möglichen Umweltauswirkungen der Wärmeleitungen als auch deren Notwendigkeit für den Klimaschutz ausreichend Rechnung trägt. „A must“ für jeden Wärmeversorger!
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Wirtschaftsrecht
Entgeltbestimmung für Gasspeicheranlage Der Betreiber eines Erdgasuntertagespeichers wehrt sich mit seiner Beschwerde gegen einen Beschluss der BNetzA, er habe gegen § 35c Abs. 2 Satz 3 EnWG verstoßen, weil er für die Buchung von Speicherkapazität durch die Marktgebietsverantwortliche ein zu hohes Entgelt vereinnahmt habe. Konkret geht es um die Auslegung der Vorschrift, wonach das „durchschnittlich kostengünstigste Speicherentgelt der letzten drei Speicherjahre für die jeweilige Gasspeicheranlage“ erhoben werden darf. Das OLG Düsseldorf stellt mit Beschluss vom 16.04.2025 – VI 3 Kart 539/24 fest, dass dabei auf das niedrigste jahresdurchschnittliche Entgelt der letzten drei Speicherjahre abzustellen ist – und folgt damit der Auffassung der BNetzA.
Steuerrecht
Bilanzenzusammenhang und vorangegangene Verlustfeststellung (§§ 4 Abs. 2, 10d Abs. 4, 15a Abs. 4 EStG) Das LfSt Niedersachsen befasst sich in seiner Verfügung vom 01.07.2025 – S 2141-St 224a/St 222-3021/2023 – mit der Frage der Berichtigung einer Bilanz, der eine bestandskräftige Veranlagung zugrunde liegt und dem Merkmal der „Steuerlichenn Auswirkung“ in Zusammenhang mit Verlustfeststellungen nach § 10d Abs. 4 EStG und § 15a Abs. 4 EStG.
Arbeitsrecht
Verspätete Kenntniserlangung von der Schwangerschaft – nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so hat er nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In bestimmten Fällen wird eine Klage auch noch nach diesem Zeitraum zugelassen. Der aktuell entschiedene Fall um eine verspätete Kenntniserlangung einer Schwangerschaft und nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bringt Klarheit für Arbeitgeber: siehe Urteil des BAG vom 03.04.2025 – 2 AZR 156/24. Arbeitsrechtsexpertin RAin Jennifer Frost erläutert, inwieweit diese Entscheidung Relevanz für die Praxis im Rahmen des Mutterschutzes, aber auch für andere schutzbezogenen Anzeigepflichten, etwa im Schwerbehindertenrecht haben kann.
Im Focus
Unser Focus richtet sich in diesem Monat auf folgende Themen:
- LG Lübeck: Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Stromspeicher
Wir freuen uns auf Ihre Hinweise und Anregungen zu den Beiträgen oder auch zu neuen Themen. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus der Welt der Versorgungswirtschaft mit uns!
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